Qualifikation zum/r Rettungshelfer/in und Rettungssanitäter/in an unserem Schulstandort in Baden-Württemberg
Aktuell unterscheidet sich die Gliederung der Qualifikation in den Bundesländern. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen, die für unsere Rettungsdienstschule Baden-Württemberg zutreffend sind.
Rettungssanitäter/in in Hessen & Rheinland-Pfalz
Alle Informationen zur Rettungssanitäter/in Ausbildung an unserer Rettungsdienstschule in Hessen (Wetzlar), finden Sie hier. Die Informationen für unsere Rettungsdienstschulen in Rheinland-Pfalz (Frankenthal & Trier) finden Sie hier.
Rettungshelfer/in
In Baden-Württemberg ist es üblich zunächst den Rettungshelfer/innen-Lehrgang zu absolvieren. Dieser dauert 160 Stunden und wird ergänzt durch 80 Stunden Praktikum auf einer Lehrrettungswache. Der schulische Teil der Rettungshelfer/in-Qualifikation endet mit einer Leistungsüberprüfung.
Nach Einreichen der Praktikumsbescheinigungen (Praktikum auf einer Lehrrettungswache und Bescheinigung über die Teilnahme am Rettungshelfer/innen-Unterricht) wird die Rettungshelfer/innen-Urkunde durch die Rettungsdienstschule ausgestellt.
Rettungshelfer/innen kommen als Fahrer/innen von Krankentransportwagen im Krankentransport und im Katastrophenschutz zum Einsatz. In Ausnahmefällen ist auch ein Einsatz als Fahrer/in im Ärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Die Rettungsdienstschule Baden-Württemberg - des Malteser Bildungszentrum Rettungsdienst - bietet über das Jahr verteilt mehrere Grundlehrgänge zum/r Rettungshelfer/in an verschiedenen Lehrgangsorten an. Eine Übersicht über alle Lehrgänge finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Rettungssanitäter/in
Die Qualifikation zum/r Rettungssanitäter/in umfasst 520 Stunden (inklusive einer Prüfungswoche) und dauert in Vollzeitform ca. 16 Wochen. Die Qualifikation ist möglichst zusammenhängend abzuleisten und innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Das für das Rettungswesen zuständige Regierungspräsidium kann auf Antrag die Qualifikationsdauer auf höchstens drei Jahre verlängern.
Sollte bereits eine Rettungshelfer/innen-Qualifikation bestehen, verkürzt sich der Rettungssanitäter/innen-Lehrgang um die bereits geleisteten Ausbildungsstunden. Das bedeutet, dass 80 Stunden zusätzlicher Unterricht PLUS eine Prüfungswoche (40 Stunden) zu absolvieren sind.
Im Voraus müssen weitere 80 Stunden auf einer Lehrrettungswache absolviert worden sein. Darüber hinaus muss ein 80 stündiges Praktikum in einer klinischen Behandlungseinrichtung im Voraus absolviert worden sein. Die entsprechenden Bescheinigungen sind mit der Anmeldung zum Rettungssanitäter/innen-Lehrgang einzureichen.
Rettungssanitäter/innen werden in der Notfallrettung als Fahrer/in eines Rettungswagens und im Krankentransport als Transportführer/in eingesetzt. Ebenfalls können Rettungssanitäter/innen im Katastrophenschutz, als Fahrer/innen im Krankentransport und im Ärztlichen Bereitschaftsdienst eingesetzt werden.
Die Rettungsdienstschule Baden-Württemberg - des Malteser Bildungszentrum Rettungsdienst - bietet über das Jahr verteilt einige Ergänzungslehrgänge zum/r Rettungssanitäter/in an. Eine Übersicht über alle Lehrgänge finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass die Malteser Rettungsdienstschule nicht für die Organisation Ihrer praktischen Ausbildung auf einer Lehrrettungswache (Rettungssanitäter/in und Rettungshelfer/in) und/ oder Ihrer praktischen Ausbildung in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung [Kliniken] (Rettungssanitäter/in) verantwortlich ist. Für diese Organisation sind Sie selbst oder die entsendende Hilfsorganisation/ Gliederung verantwortlich.
Zulassungsvoraussetzungen
Um an der Rettungshelfer/in-Qualifikation teilzunehmen, müssen am ersten Lehrgangstag folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit, nicht älter als 3 Monate (das Formular erhalten Sie mit der Einladung zum Kurs)
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (Vorlage beglaubigte Kopie)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungshelfer/in müssen vorhanden sein
- das Mindestalter zu Beginn der Qualifikation liegt bei 17 Jahren, das 18. Lebensjahr muss erreicht sein um den Rettungssanitäter/innen-Abschlusslehrgang besuchen zu können
Bitte senden Sie uns keine der oben genannten Unterlagen unaufgefordert zu, da sonst die Gültigkeit der Dokumente bereits abgelaufen sein kann. Sie erhalten nach Ihrer Anmeldung von uns die Termine zur Abgabe der erforderlichen Unterlagen.
Um am Rettungssanitäter/in-Ergänzungslehrgang teilzunehmen müssen am ersten Lehrgangstag folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Achtung Ausnahme: Wenn Sie einen zusammenhängenden Rettungshelfer/innen- und Rettungssanitäter/innen-Kurs besuchen, dann müssen Sie die Unterlagen nur einmal abgeben. (siehe Zulassungsvoraussetzungen weiter oben auf dieser Seite)
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Tätigkeit, nicht älter als 3 Monate (das Formular erhalten Sie mit der Einladung zum Kurs)
- Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung (Vorlage beglaubigte Kopie)
- polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter/in müssen vorhanden sein
- Rettungshelfer/in-Urkunde (beglaubigte Kopie), Ausstellungsdatum NICHT älter als 2 Jahre zu Beginn des Rettungssanitäter/in-Lehrgangs (nach Ausnahmegenehmigung NICHT älter als 3 Jahre – die Ausnahmegenehmigung ist beizufügen)
- Zu Beginn des Rettungssanitäter/innen-Lehrgangs muss das 18. Lebensjahr erreicht sein
* = Hinweis: Die Besetzungsvorgaben für Rettungsfahrzeuge unterliegen Länderrecht. Die hier genannten Möglichkeiten beziehen sich auf Baden-Württemberg.